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   RG, 10.12.1924 - V B 27/24   

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https://dejure.org/1924,595
RG, 10.12.1924 - V B 27/24 (https://dejure.org/1924,595)
RG, Entscheidung vom 10.12.1924 - V B 27/24 (https://dejure.org/1924,595)
RG, Entscheidung vom 10. Dezember 1924 - V B 27/24 (https://dejure.org/1924,595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wie ist die Frist für die Berufungsbegründung zu berechnen, wenn ihr Lauf durch die Gerichtsferien gehemmt wird?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 109, 305
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 78/52

    Rechtsmittel

    Demzufolge hätte die Revisionsbegründungsfrist mit Ablauf des 18. September 1952 geendet, und da die Begründungsschrift an diesem Tage einging, wäre die Frist gewahrt (RGZ 109, 305).
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Rechtsprechung
   RG, 10.12.1924 - V B. 27/24   

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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • RGZ 109, 305
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.01.1951 - I ZR 53/50

    Güterfernverkehr. Haftungsbeschränkung

    Nach anfänglichem Schwanken (z.B. RGZ 103, 85 und RGZ 109, 305; RG JurW 31, 1958) wurde dieser Gedanke weiter entwickelt, und es kam schliesslich in der grundlegenden Entscheidung des VII. Zivilsenats vom 31. Januar 1941 (DR 41, 1211) zum klaren Ausdruck, dass sich der Abschluss von Verträgen, die unter Bezugnahme auf oft sehr umfangreiche Geschäftsbedingungen geschlossen werden, kaum noch als eine echte vertragliche Vereinbarung all dieser den Vertragsinhalt bildenden Regelungen darstellt.
  • BGH, 11.03.1952 - IV ZB 4/52

    Gerichtsferien. Begründungsfrist

    Folgt man der vom Reichsgericht in RGZ 109, 305 vertretenen Ansicht, dann würde allerdings die Begründungsfrist erst einen Tag später, mit dem Ende des 16. Oktober ablaufen, wenn die Berufung am 14. Juli, einen Tag vor Beginn der Gerichtsferien, eingelegt wäre.
  • BGH, 10.07.1980 - VII ZB 2/80

    Endzeitpunkt der Begründungsfrist bei Berufungseinlegung innerhalb der

    Darauf, wie die Frist zu berechnen wäre, wenn die Berufung vor Beginn der Gerichtsferien bereits am 14. Juli 1979 eingelegt worden wäre (vgl. dazu RGZ 109, 305; BGHZ 5, 275, 277 u. Anw. bl. 1972, 184 f), kommt es hier nicht an; denn dieser Fall liegt nicht vor.
  • BGH, 08.02.1968 - VII ZB 1/68

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer

    Die Begründungsfrist für das am 12. Juli 1967 eingelegte Rechtsmittel lief nämlich am 14. Oktober 1967 ab (RGZ 109, 305; BGHZ 5, 275; BGH NJW 1962, 347).
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